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Jagdscheinprüfung NRW Fragen
Sachgebiet: JAGDRECHT
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Frage: 12
Wer ist nach dem Gesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?
Worum geht es hier ?
Es ist die Jagdgenossenschaft, siehe
§29 BJG
.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
Die Jagdgenossenschaft
❌ Beispiele für falsche Antworten:
Die untere Jagdbehörde
Der Forstschutzbeauftragte
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