Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 12

Wer ist nach dem Gesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?

Worum geht es hier ?

Es ist die Jagdgenossenschaft, siehe §29 BJG.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Jagdgenossenschaft

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Die untere Jagdbehörde
  • Der Forstschutzbeauftragte