Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 82
Zum Niederwild gehören beim Haarwild alle Wildarten die kein Schalenwild sind (Ausnahme: Rehwild ist Niederwild). Beim Federwild gehören alle Wildarten außer Auerwild, Steinadler und Seeadler dazu. So steht es in §2 BJG.