Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 83

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Worum geht es hier ?

Die Antwort auf diese Frage enthält §8 BJG:

(1) Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Jagdbezirke eines Hegerings
  • Alle Jagdbezirke eines Jagdgenossenschaft