Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 67
Hier gibt es eine klare Regelung in §19 BJG: Verboten ist es …
2 a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
Darüber hinaus legt §19 LJG NRW fest, dass generell auf Schalenwild nicht mit Schrot oder Posten geschossen werden darf, es sei denn es handelt sich um einen Fangschuss.