Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 68
Diese Information findet man in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Bis zum 29.03.2019 wurden dort ausdrücklich Rebhühner und Waldschnepfen als ganzjährig geschont genannt. Seit dem 30.03.2019 ist nur noch das Rebhuhn von der Jagd zu verschonen (bis 2023, siehe §2).