Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 69

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Worum geht es hier ?

Ja, das geht. Die untere Jagdbehörde muss allerdings zustimmen, siehe §10 BJG.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, mit Zustimmung der UJB

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, die Jagd ist eine Pflicht
  • Nein
  • Ja, jederzeit