Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 49

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Die Frage wird in der Langesjagdzeitenverordnung geklärt: Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • 1. Mai bis 31. Mai, und vom 1. September bis 31. Januar

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • 16. August bis 31. Dezember
  • Ganzjährig außerhalb der Nachtzeit

Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. 01. September bis 30. September. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).