Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 49
Die Frage wird in der Langesjagdzeitenverordnung geklärt: Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden.
Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. 01. September bis 30. September. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).