Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 48

Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?

Worum geht es hier ?

Den rechtlichen Rahmen für Jagd- und Schonzeiten setzt §22 des BJG. Dort heißt es wörtlich:

Die Länder können bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen oder in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken Ausnahmen zulassen.

Der §24 LGJ NRW nennt darüber hinaus noch Wildseuchenbekämpfung, die Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, die Vermeidung von übermäßigen Wildschäden sowie Wildhege als Gründe.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Störung des biologischen Gleichgewichts
  • Schwere Schädigung der Landeskultur
  • zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken
  • Wildseuchenbekämpfung
  • Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
  • Aus Gründen der Wildhege

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Bei einem Notstand
  • Bei Wildschäden
  • Bei Diplomatenjagden