Sachgebiet: JAGDRECHT
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Etwas flapsig könnte man sagen: jeder der einen hat. Mit dem Jagderlaubnisschein erlaubt es der Jagdausübungsberechtige einem Jagdgast, die Jagd in seinem Revier auszuüben. Dieser Jagdgast muss den Erlaubnisschein bei der Jagd mit sich führen. Die Details regelt §12 des LJG NRW.