Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 19

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf den Rehbock ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Die Verordnung über die Jagdzeiten regelt in NRW die Jagdzeiten für das Wild, so auch für den Rehbock. Erlaubt ist seit dem 14.03.2019 die Bejagung vom 01.Mai bis zum 31.Januar.

Gegenstand für viele Diskussionen war immer die Frage, ob auch ein Teilausschnitt aus dieser Jadzeit eine richtige Anwort darstellt, also z.B. 01. Mai – 15.Oktober. Denn tatsächlich darf man in diese Zeit den Rehbock jagen. Auf der anderen Seite ist dies nicht exakt die Angabe, die in der Verordnung zu lesen ist.

Hier hat nun ein engagierter Leser Klarheit geschaffen, indem er genau diese Frage schriftlich beim Ministerium eingereicht hat (Danke dafür!). Die Frage wurde beantwortet, hier die wesentliche Passage aus dem Anwortschreiben:

[…] betont, der Zeitraum vom 1.5. bis zum 15.10. sei im Zeitraum vom 1.5. bis zum 31.1. vollständig mitenthalten. Daher sei auch Antwortmöglichkeit b) richtig.

Dies ist aber unzutreffend. Die Frage bezieht sich eindeutig auf § 1 I Nr.3 LJZeitVO-NRW. Richtig ist daher nur die Antwort, die dem Gesetzeswortlaut entspricht. Antwortmöglichkeit b) ist so zu verstehen, dass die Jagd auf Rehböcke ausschließlich im Zeitraum vom 1.5. bis zum 15.10. zulässig wäre.

Damit ist klar: die Frage hat nur exakt eine richtige Antwort, und zwar den in der Verordnung angegebenen Zeitraum.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • 1. Mai – 31. Januar

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • 1. April – 15. Januar
  • 1. Mai – 31. Mai
  • Der Rehbock darf vom 01. Mai bis zum 15. Januar gejagt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Jagd gemäß Verordnung verboten.
  • Für den Rehbock gibt es im Unterschied zur Ricke keine Einschränkungen