Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 20
Es gibt nichts, für das es nicht eine Verordnung gibt … so zum Beispiel die Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Dort kann man die Jagdzeiten für jedes Wild in NRW nachlesen. Nur die in den richtigen Antworten genannten Wildarten haben keine Schonzeiten.