Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 18

Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wie viele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?

Worum geht es hier ?

Wenn die Pachtfläche 300 ha übersteigt, so muss für alle darüber hinaus gehenden Blöcke von 150 ha eine Jagderlaubnis vergeben werden. So schreibt es der §12 Abs. des LJG NRW vor.

Beispiele:

600 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha → 2 Begehungsscheine

550 ha
300 ha + 150 ha + 100 ha → 1 Begehungsschein, da nur 1x 150 ha erreicht werden

650 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha + 50 ha → 2 Begehungsscheine, da nur 2x 150 ha erreicht werden

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Einen

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Keinen
  • Zwei