Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 63
Hier gibt es eine ganze Reihe von Verboten, teils auf Bundes- und teils auf Landesebene. Auf Bundesebene sind Schlingen jeder Art und ebenso Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschussgeräte verboten (§19 BJG). Auf Landesebene NRW kommt mit §30 der DVO zum LJG NRW noch ein Verbot von Totschlagfallen und zu kleinen Wippbrettkastenfallen hinzu.