Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?
Worum geht es hier ?
Hier zieht die Vorschrift des §1a LJG NRW. Die Kennzeichen sind bei der UJB abzuliefern. Unter Kennzeichen sind dabei z.B. Ohrmarken, Sender oder auch Ringe von beringtem Federwild zu verstehen.