Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 62

Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?

Worum geht es hier ?

Hier zieht die Vorschrift des §1a LJG NRW. Die Kennzeichen sind bei der UJB abzuliefern. Unter Kennzeichen sind dabei z.B. Ohrmarken, Sender oder auch Ringe von beringtem Federwild zu verstehen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei der unteren Jagdbehörde

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim Veterinäramt
  • Bei der unteren Landschaftsbehörde