Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 70
Her handelt es sich in gewisser Weise um eine Fangfrage. Zwar wird die Bracke als Hundeart erwähnt, aber es geht nicht um das Brackieren, sondern um eine Stöberjagd. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn für das Brackieren ist eine Mindestfläche von 1000 ha vorgeschrieben (§19 BJG), für die Stöberjagd hingegen nicht.