Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 56
Diese Informationen stehen in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO).
Dort werden zum einen Jungtiere ohne Schonzeit ausgewiesen, zum anderen Tierarten für die die Schonzeit ausgesetzt werden kann (Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen).
Aufgrund der ASP Gefahr wurde die Verordnung um §1 Abs. 3 erweitert, somit gehört auch das Schwarzwild bis 31.03.2023 zu den Wildarten die während der Setz- und Brutzeiten gejagt werden dürfen.