Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 56

Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?

Worum geht es hier ?

Diese Informationen stehen in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO).

Dort werden zum einen Jungtiere ohne Schonzeit ausgewiesen, zum anderen Tierarten für die die Schonzeit ausgesetzt werden kann (Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen).

Aufgrund der ASP Gefahr wurde die Verordnung um §1 Abs. 3 erweitert, somit gehört auch das Schwarzwild bis 31.03.2023 zu den Wildarten die während der  Setz- und Brutzeiten gejagt werden dürfen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Schwarzwild
  • Jungfüchse
  • Jungkaninchen
  • Jungmarderhunde
  • Jungwaschbären
  • Jungdachse
  • Frischlinge
  • Bei Aufhebung der Schonzeit auch Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Sikawild
  • Rehwild
  • Alles Raubwild