Worum geht es hier ?
Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu informieren. Dort muss auch die WBK zur Waffe zwecks Korrektur vorgelegt werden. Details kann man im §37 Waffengesetz nachlesen.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Die zuständige Waffenbehörde ist unverzüglich zu informieren
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Nichts, die Waffe wird sich schon wieder anfinden
- Bei Waffen die Behörde informieren, bei Munition ist keine Aktivität notwendig
- Die untere Jagdbehörde ist zu informieren