Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 57

Was ist zu tun, wenn Schusswaffen oder Munition gestohlen worden sind?

Worum geht es hier ?

Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu informieren. Dort muss auch die WBK zur Waffe zwecks Korrektur vorgelegt werden. Details kann man im §37 Waffengesetz nachlesen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Die zuständige Waffenbehörde ist unverzüglich zu informieren

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Nichts, die Waffe wird sich schon wieder anfinden
  • Bei Waffen die Behörde informieren, bei Munition ist keine Aktivität notwendig
  • Die untere Jagdbehörde ist zu informieren