Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 15
Es gibt eine lange reihe verschiedener Passagen im BJG und LJG NRW, die Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung zum Thema haben.
Zusammenfassen kann man sagen: Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen und / oder Einziehung von Gegenständen oder Rechten geahndet, aber nicht mit Haftstrafen.