Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 16

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

Worum geht es hier ?

Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Nicht als Jäger
  • Eine Teilnahme als Treiber ist erlaubt

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
  • Jugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen