Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 107
Wird ein Hund im Zwinger gehalten, so schreibt §6 Tierschutz-Hundeverordnung vor wie groß dieser Zwinger zu sein hat.
Die Mindestgröße ist von der Größe des Hundes abhängig: Für einen Hund mit einer Widerristhöhe bis 50cm muss der Zwinger mindestens 6qm groß sein, für Hunde von 50cm bis 65cm Widerristhöhe sind 8qm notwendig, für noch größere Hunde sind 10qm nötig. Geht man davon aus dass ein mittelgroßer Jagdhund eine Widerristhöhe von 42-62 cm hat, so kommen nur 2 Antworten in Frage.