Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 106
Ein Verbissgutachten stellt fest, wie stark die Schäden durch Wildverbiss im Forst sind. Gemäß §22 LJG NRW muss die Forstbehörde zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) erstellen.