Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 59

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?

Worum geht es hier ?

Im §19 LJG NRW steht, was der Gesetzgeber unter Nachtzeit versteht. Hier der entsprechende Satz aus dem Gesetz: Verboten ist …

6. Wild, ausgenommen Schwarzwild und Raubwild, zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang;

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang