Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 60

Welche Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Worum geht es hier ?

Dem Jagdrecht unterliegen in Nordrhein-Westfalen die Tierarten, die im Landesjagdgesetz in §2 LJG NRW genannt werden. Ist eine Tierart dort nicht genannt, so unterliegt sie auch nicht dem Jagdrecht.

Diese Frage ist übrigens sehr elementar. Denn in vielen Prüfungsfragen ist es wichtig zu wissen, ob eine Tierart zum Wild gehört oder nicht. Und als Wild bezeichnet man die Tierarten, die dem Jagdgesetz unterliegen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Alle Tiere die nicht in §2 LJG NRW aufgeführt werden
  • Wölfe
  • Robben

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Baummarder
  • Schwarzwild
  • Rehwild