Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 79

Welche Futtermittel dürfen in Nordrhein-Westfalen zur Wildfütterung nicht verwendet werden?

Worum geht es hier ?

Die konkrete Festlegung der erlaubten Futtermittel obliegt den Ländern. In NRW gibt es 2 Regelwerke, die hier eingreifen: §25 LJG NRW verbietet die Fütterung durch Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte. Außerdem legt §27 der zugehörigen Durchführungsverordnung fest, dass an Schalenwild (außer Schwarzwild) nur Heu und Anwelksilage verfüttert werden darf. Und Generell dürfen keine tierischen Fette und Eiweiße sowie kein Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen verfüttert werden.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte
  • Für Schalenwild außer Schwarzwild alles andere als Heu und Anwelksilage
  • Tierische Fette und Eiweiße
  • Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Mais
  • Anwelksilage
  • Heu