Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 31
Die Jagdabgabe war eine zusätzliche Abgabe zur Gebühr für den Jagdschein. Sie war recht umstritten, und wurde mittlerweile abgeschafft.
Der §57 des LJG NRW, der früher die Zwecke der Jagdabgabe definiert hat, verweist nun lediglich auf die gebührenrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kurioserweise ist die Frage dennoch Bestandteil des aktuellen offiziellen Fragenkatalogs des Ministeriums. Man kann aber aufgrund der speziellen Situation davon ausgehen, dass sie nicht mehr in der Prüfung vorkommt.