Welche der aufgeführten Stellen nimmt in der Regel die Abrundung von Jagdbezirken vor?
Worum geht es hier ?
Es ist die untere Jagdbehörde. §5 des BJG sagt aus, dass die Abrundung stattfinden darf, und §3 des LJG NRW legt fest dass die Abrundung durch die UJB vorgenommen wird.