Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 90
§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist.
Siehe auch Frage D-64: Dort wird gefragt, für welches Wild ein Abschussplan zu erstellen ist.