Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 90

Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?

Worum geht es hier ?

§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist.

Siehe auch Frage D-64: Dort wird gefragt, für welches Wild ein Abschussplan zu erstellen ist.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Rehwild
  • Schwarzwild
  • Alles Niederwild
  • Alles Federwild

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Schalenwild
  • Rotwild
  • Sikawild