Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 121
Jetzt wird es trickreich: nach dem aktuellen Landschaftsgesetz NRW (eigentlich mittlerweile: Landesnaturschutzgesetz) gibt es keine Landschaftswacht mehr, sondern eine Naturschutzwacht.
Die Aufgaben sind gleich geblieben: gemäß §69 Landschaftsgesetz NRW ist es die Aufgabe der Naturschutzwacht, die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu benachrichtigen und darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden