Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 24

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Worum geht es hier ?

Nein, ist es nicht. Eine Genehmigung muss gemäß §3 der Bundeswildschutzverordnung von der unteren Jagdbehörde eingeholt werden.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein, es muss von der UJB eine Erlaubnis eingeholt werden

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja
  • Nur für ausgebildete Falkner