Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 73

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen.

Worum geht es hier ?

Das darf er, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Ausnahme: wenn es sich um Fasane handelt, die aus Eiern verlassener Gelege des Bezirks geschlüpft sind, dürfen sie ohne weiteres ausgesetzt werden. Details kann man in §31 LJG NRW nachlesen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Das geht nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • Biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart müssen nachgewiesen werden
  • Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung muss ihr Einvernehmen erteilten
  • Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers benötigen keine Genehmigung

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Das kann er jederzeit tun
  • Das Auswildern von Fasanen ist untersagt, wie bei Schwarzwild und Wildkaninchen