Worum geht es hier ?
Das darf er, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Ausnahme: wenn es sich um Fasane handelt, die aus Eiern verlassener Gelege des Bezirks geschlüpft sind, dürfen sie ohne weiteres ausgesetzt werden. Details kann man in §31 LJG NRW nachlesen.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Das geht nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
- Biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart müssen nachgewiesen werden
- Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung muss ihr Einvernehmen erteilten
- Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers benötigen keine Genehmigung
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Das kann er jederzeit tun
- Das Auswildern von Fasanen ist untersagt, wie bei Schwarzwild und Wildkaninchen