Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 98
Die Erteilung des Jagdscheins ist mit der Berechtigung verbunden, Waffen zu erwerben und zu führen. Daher sind die Hürden recht hoch, siehe §17 BJG.
Dort werden Sachverhalte geschildert, nach denen einem Antragsteller der Jagdschein versagt werden muss (danach wird hier gefragt), und weitere Sachverhalte, bei denen der Jagdschein versagt werden kann.
Ein Beispiel für einen kann-Sachverhalt wäre z.B. dass der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte, oder dass er jünger ist als 18.