Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDBETRIEB

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Frage: 94

Welches Fallwild darf durch Vergraben unschädlich beseitigt werden?

Worum geht es hier ?

Prinzipiell darf Fallwild nur dann durch Vergraben unschädlich beseitigt werden, wenn sicher ist dass es keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.

Das ist dann der Fall, wenn die entsprechenden Kennzeichen / Merkmale fehlen, oder wenn sie zwar (scheinbar) vorhanden sind aber eine Freigabe durch das zuständige Veterinäramt erfolgt ist.

Das Wild muss dabei mindestens 50cm tief vergraben werden.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Fallwild ohne anzeigepflichtige Erkrankungen

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Alle Arten von Haarwild außer Schalenwild