Sachgebiet: JAGDBETRIEB
ZurückFrage: 93
Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter sind verpflichtet, Untersuchungen durchzuführen. Die Kosten des Transports trägt der Jäger, die Untersuchung selber ist kostenlos. Das gleiche gilt für die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung.