Sachgebiet: JAGDBETRIEB
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Der DJV hat die wesentlichen Informationen in einem kurzen Artikel zusammengefasst: Veränderte Organe müssen zusammen mit dem zugehörigen Wildkörper und den nicht veränderten Organen (außer den unveränderten des Verdauungstraktes) bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.