Sachgebiet: JAGDBETRIEB
ZurückFrage: 83
Dort Anforderungen hierfür stehen in der Tier-LMHV. Dort heißt es z.B. im §15:
[…]
3. Fleisch von Geflügel oder Hasentieren nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
4. Wildkörper erlegten
a) Großwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 7 °C,
b) Kleinwildes nur bei einer Temperatur von nicht mehr als + 4 °C,
[…]
Dabei fällt Schalenwild unter das Großwild. Die gleiche Anforderung wird in der Anlage 4 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild) noch einmal wiederholt.