Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDBETRIEB

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Frage: 44

Ihr Jagdhund apportiert aus einem Hausgarten einen verendeten Fasan. Der Gartenbesitzer verlangt die Herausgabe. Wie verhalten Sie sich?

Worum geht es hier ?

Der Hausgarten ist nach §4 LJG NRW ein befriedeter Bezirk. Das Aneignungsrecht liegt daher beim Eigentümer des Gartens.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Ich übergebe den Fasan dem Eigentümer des Gartens

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Nur wenn der Eigentümer Jäger ist darf er den Fasan behalten
  • Der Fasan unterliegt dem Gewohnheitsrecht, ich darf ihn daher behalten