Sachgebiet: WILDBIOLOGIE
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Der Anhang 1 der Durchführungsverordnung für das Landesjagdgesetz NRW schreibt aktuell (Stand: 24.01.2017) einen Prozentsatz von 80% für Frischlinge, 10% für Überläufer und 10% für ausgewachsene Keiler/Bachen vor.