Sachgebiet: WILDBIOLOGIE
ZurückFrage: 96
Bei einigen Wildarten ist die Auswilderung generell möglich oder unmöglich, bei anderen steht die Auswilderung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde. Das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz NRW haben hierfür umfangreiche Regelungen, siehe auch §31 LJG NRW.