Worum geht es hier ?
Rotwild wird in NRW seit Inkrafttreten des Ökologischen Jagdgesetzes nur noch nach Altersklassen unterteilt. Die Details kann man z.B. der Anlage 1 zu § 21 DVO LJG-NRW entnehmen. Dort wird unterschieden:
- 1 – alte Hirsche ab Alter 12
- 2 – mittelalte Hirsche Alter 4 bis 11
- 3 – junge Hirsche Alter 1 bis 3, Alttiere
- 4 – Jährlinge, Schmaltiere
- 5 – Hirschkälber, Wildkälber
Ein Hirsch der Klasse 1 ist damit ein Hirsch von 12 Jahren oder mehr.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Wenn er 12 Jahre alt ist oder älter
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Es handelt sich um ein Kitz
- Wenn er ein Spießer ist
- Wenn das Geweih tadellos ist