Sachgebiet: WILDBIOLOGIE
ZurückFrage: 103
Grundsätzlich gelten in Naturschutzgebieten die gleichen Regelungen wie in Nicht-Naturschutzgebieten, d.h. in Notzeiten kann eine angemessene Fütterung der notleidenden Wildarten stattfinden. Für einzelne Naturschutzgebiete kann es aber z.B. aufgrund des Landschaftsplans spezielle Einschränkungen geben.