Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: WAFFENTECHNIK

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Frage: 117

Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden?

Worum geht es hier ?

Das Bundesjagdgesetz verbietet in §19 Abs. 1 Satz 1 ganz pauschal den Schuss mit Schrot auf Schalenwild. Nicht verboten ist allerdings die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Darüber hinaus gilt das Verbot in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG nicht für den Fangschuss.

Zusätzlicher Hinweis zu Flintenlaufgeschossen: Diese müssen in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG bleifrei sein.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen (bleifrei)
  • Ja, bei einem Fangschuss

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Das hängt von der Schrotgröße ab
  • Nur wenn große Schrote (Posten) verwendet werden