Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: WAFFENTECHNIK

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Frage: 119

Darf ein Revierinhaber vor Aufgang der Bockjagd in seinem Jagdrevier seine Repetierbüchse anschießen?

Worum geht es hier ?

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.

Seitdem heißt es im WaffG §16(6):

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen

Eine Einschränkung in Bezug auf die Anzahl der Schüsse gibt es hier nicht.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, das Ein- und Anschießen ist lauf Waffengesetz ausdrücklich erlaubt

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein
  • Nur wenn es sich um einen befriedeten Bezirk handelt
  • Nur im Wildgatter