Sachgebiet: JAGDRECHT
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Siehe auch Frage 103: Wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagdschutz ausübt, muss er sich mit dem Jagdschutzausweis ausweisen. Das unterscheidet ihn vom bestätigten Jagdaufseher, der zwar auch den Jagdschutz ausübt, aber sich mit der Bescheinigung seiner Bestätigung auszuweisen hat.
So kann man es auch in §25(5) des Landesjagdgesetzes NRW nachlesen.