Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

Zurück

Frage: 53

Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Worum geht es hier ?

Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr, wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe. Details kann man z.B. hier nachlesen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Notwehr
  • Nothilfe

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Notstand
  • Gewalt
  • Befriedung