Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 39
Das steht in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Rotwild darf allgemein vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden, Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai.
Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. 01. August bis 31. August. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).