Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

Zurück

Frage: 39

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Das steht in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Rotwild darf allgemein vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden, Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Im Allgemeinen vom 1. August bis 31. Januar
  • Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • vom 1. Mai bis 15. Januar
  • vom 16. Oktober bis 31. Dezember
  • nur am 17. September

Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. 01. August bis 31. August. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).