Sachgebiet: JAGDRECHT
ZurückFrage: 41
Das ergibt sich aus §11 LJG-NRW. Für die ersten 300 ha sind max. zwei Pächter zulässig, für alle vollen weiteren 150 ha je ein Pächter:
1000 = 300 + 150 + 150 + 150 + 150 + 100
Für die ersten 300 sind es zwei, für die 4 vollen 150er Bereichs insgesamt 4, und das letzte Stück von 100 ha wird nicht angerechnet. Mann kommt so auf maximal 6 Pächter.
Diese Frage ist sozusagen das Gegenstück zur Frage D-18, in der nach der minimalen Anzahl der Jagderlaubnisscheine gefragt wird.