Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 41

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk hat die Größe von 1000 ha. Wie viele Jagdpächter sind für den Jagdbezirk höchstens zulässig?

Worum geht es hier ?

Das ergibt sich aus §11 LJG-NRW. Für die ersten 300 ha sind max. zwei Pächter zulässig, für alle vollen weiteren 150 ha je ein Pächter:

1000 = 300 + 150 + 150 + 150 + 150 + 100

Für die ersten 300 sind es zwei, für die 4 vollen 150er Bereichs insgesamt 4, und das letzte Stück von 100 ha wird nicht angerechnet. Mann kommt so auf maximal 6 Pächter.

Diese Frage ist sozusagen das Gegenstück zur Frage D-18, in der nach der minimalen Anzahl der Jagderlaubnisscheine gefragt wird.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Sechs

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Fünf
  • Zwei
  • Neun