Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 95

Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für

Worum geht es hier ?

Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Für Schalenwild

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Für Niederwild
  • Für Federwild