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Jagdscheinprüfung NRW Fragen
Sachgebiet: JAGDRECHT
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Frage: 95
Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für
Worum geht es hier ?
Die o.g. Regelung gilt gemäß
§28a LJG NRW
nur für Schalenwild.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
Für Schalenwild
❌ Beispiele für falsche Antworten:
Für Niederwild
Für Federwild
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