Sachgebiet: JAGDRECHT
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Der §29 des Bundesjagdgesetzes enthält die entsprechende Festlegung. Dort wird ausdrücklich nur ein Schaden von Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen für ersatzpflichtig erklärt. Darüber hinaus können die Länder weitere Tierarten benennen, was aber für NRW (Stand: 28.02.2017) zur Zeit nicht der Fall ist.