Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 37

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?

Worum geht es hier ?

Der Inhaber des Jugendjagdscheins darf die Jagd nur mit Begleitperson ausüben, siehe §16 BJG. Es handelt sich daher um eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch Frage D-15.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine Ordnungswidrigkeit

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Straftat