Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?
Worum geht es hier ?
Der Inhaber des Jugendjagdscheins darf die Jagd nur mit Begleitperson ausüben, siehe §16 BJG. Es handelt sich daher um eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch Frage D-15.