Bei welcher Behörde sind der Abschluss sowie jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Worum geht es hier ?
Die Anzeige muss bei der unteren Jagdbehörde (wie fast immer, wenn in der Prüfung nach einer Behörde gefragt wird) erfolgen. Das legt §12 BJG zusammen mit §13 LGJ NRW fest.