Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDRECHT

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Frage: 35

Bei welcher Behörde sind der Abschluss sowie jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?

Worum geht es hier ?

Die Anzeige muss bei der unteren Jagdbehörde (wie fast immer, wenn in der Prüfung nach einer Behörde gefragt wird) erfolgen. Das legt §12 BJG zusammen mit §13 LGJ NRW fest.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Der unteren Jagdbehörde

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim Standesamt
  • Beim Umweltamt
  • Beim zuständigen Hegering